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Der Landkreis Rosenheim ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch Landrat Otto Lederer.

Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
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Landratsamt Rosenheim Kompostieranlage Eiselfing
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Rahmenbedingungen für den E-Mail-Verkehr

Zugangseröffnung nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) 

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Landratsamt Rosenheim ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1.

Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf dem Internet-Angebot des Landratsamtes Rosenheim (www.landkreis-rosenheim.de) und die im Schriftverkehr des Landratsamtes Rosenheim publizierten E-Mail-Adressen.

1.1 

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formfreien Schriftverkehr z.B. Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig.

1.2

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art richten Sie bitte ausschließlich an die E-Mail-Adresse poststelle@lra-rosenheim.de. E-Mail-Anhänge werden bei formgebundenen Schreiben nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen und nur wenn die qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist.Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch in diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.

2.

Das Landratsamt Rosenheim nimmt bei formfreien Schreiben E-Mail-Anhänge (Dokumente) in folgenden Dateiformaten entgegen:

a.    Textdateien im Format ANSI und ASCII (*.txt)
b.    Rich Text Format (*.rtf)
c.    Microsoft Word für Windows ab Version word 97 (*.doc, *.docx)
d.    Microsoft Excel für Windows ab Version excel 97 (*.xls, *.xlsx)
e.    Portable Document Format Version 1.7 (*.pdf)
f.    Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
g.    Tag Image File Format (*.tif)
h.    Bitmap Pictures (*.bmp)

In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Außerdem dürfen die Dokumente nicht durch ein Passwort geschützt sein.

3. E-Mails werden bis zu einer Größe von zwanzig Megabyte angenommen.
4. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt das Landratsamt Rosenheim nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
5. Das Landratsamt Rosenheim nimmt auch verschlüsselte E-Mails entgegen.

Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Weg zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich bitte vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.

Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtswirksamkeit
Elektronisch übermittelte Willenserklärungen per E-Mail oder Online-Formular sind nicht rechtswirksam, sofern gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist. Die Schriftform beinhaltet die eigenhändige Unterschrift.

Ansprechpartner und weitere Informationen 
Wenn Sie noch Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit dieser Internetseite haben, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten Sebastian Hamberger (Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, Tel. 08031 392 1050) wenden.